agb
A L L G E M E I N E G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N
Melanie Meister
Hundefotografie
Pelzacker 24
CH-5053 Staffelbach AG
Schweiz
Mit den vorliegenden AGB werden die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen der Fotografin Melanie Meister und dem Kunden definiert.
1. Definitionen
Fotografische Arbeit:
Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.
Fotograf:
Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person. Der Begriff «Fotograf» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter.
Kunde:
Der «Kunde» ist die Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt. Der Begriff «Kunde» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter.
Parteien:
Die « Parteien » sind der Fotograf und der Kunde.
Begleitpersonen:
Personen, welche den Kunden zum Fotoshooting begleiten, und ggf. auch auf den Aufnahmen zu sehen sind.
Geltungsbereich:
Die AGB gelten für alle Arten von Aufträgen, Lieferungen, Dienstleistungen sowie abgeschlossenen Verträgen zwischen der Fotografin und dem Kunden.
Exemplar der fotografischen Arbeit/Exemplar:
Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem (Daten)Träger (insbesondere auf Papier, Diapositiv, CD-ROM, Computerfestplatte) oder online (ins besondere in Computernetzwerken, auf Webseiten) gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».
2. Zustimmung zu Bildaufnahmen
Bei einem Fotoshooting erteilen der Kunde sowie allfällige Begleitpersonen der Fotografin automatisch die Zustimmung zu Bildaufnahmen von Mensch und Tier. Sollte dies nicht gewünscht sein, hat der Kunde oder die Begleitperson dafür zu sorgen, dass er oder sie nicht auf den Aufnahmen zu sehen ist.
Diese Zustimmung erfolgt unentgeltlich.
3. Ausführung der fotografischen Arbeit
Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel, wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition, und die Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung zu.
Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.
Das Aufnahme-Equipment, das für die Ausführung der fotografischen Arbeit erforderlich ist, wird vom Fotografen gestellt.
Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Tiere und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. Falls der Kunde den Fotograf bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit (physisch oder elektronisch) zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.
Die Bildauswahl der Fotosession wird vom Fotografen erstellt. Je nach Fotoshooting Paket kann der Kunde die gewünschten Fotos auswählen.
In der Bildbearbeitung, sowie Gestaltung und Ausdruck ist der Fotograf frei.
Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist geschuldet und – vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung – sofort nach der beendeten Fotosession vom Kunden dem Fotografen Bar oder Twint in CHF zu bezahlen.
4. Bildauslieferung / Digitaler Bilder
Shootingpakete, welche keine Bildergalerie/Bildvorauswahl beinhalten, werden die Fotos vom Fotografen ausgewählt -Beschreibung Shootingpakete.
Shootingpakete, die eine Bildergalerie/Bildvorauswahl zur Verfügung haben, kann der Kunde die Bilder auswählen -Beschreibung Shootingpakete.
Die Auslieferung der Bilder erfolgt per Download-Link. Der Kunde kann nach Erhalt die Bilder innert 14 Tagen herunterladen.
Die Bilder werden als JPG-Datei ausgeliefert, einmal in Druckauflösung und einmal in Webauflösung. Der Fotograf stellt keine unbearbeiteten Bilder und keine RAW-Dateien zur Verfügung. Die digitalen Dateien stehen nach dem Versand des Links während 14 Tagen zum Download zur Verfügung. Nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde für die Speicherung und Sicherung der Dateien verantwortlich. Bei Verlust übernimmt der Fotograf keine Garantie. Der Fotograf lehnt nach diesem Zeitpunkt jegliche Haftung für Datenverlust ab und ist nicht verpflichtet, die Daten weiter zu archivieren.
5. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden
Im Allgemeinen
Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit dem Fotografen vereinbarten Zweck und für den vereinbarten Zeitraum verwenden. Ist kein solcher Zeitraum vereinbart worden, bestimmt sich die Dauer nach dem Zweck des Auftrages.
Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen.
Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt, Urheber bleibt der Fotograf. Der Kunde bekommt die privaten Nutzungsrechte für die Bilder, sobald diese vollständig bezahlt sind. Die Nutzungsrechte dürfen vom Kunden nicht weitergegeben werden.
Auf privaten Kanälen wie Social Media (Instagram, Facebook, Whatsapp, usw.) oder einer privaten Webseite dürfen die Fotos vom Kunden veröffentlicht werden, allerdings nur mit der Verlinkung zum Fotografen.
Verlinkungen
– Instagram: @melaniemeister.hundefotografie
– Facebook: @Melanie Meister Hundefotografie
– Alle Übrigen Kanäle: Melanie Meister Hundefotografie
oder www.melanie-meister.ch
Die Bilder dürfen nicht weiterbearbeitet werden. Auch eine Veröffentlichung mit vorgegebenen Filtern (z.B. auf Instagram oder Facebook) ist untersagt.
Die kommerzielle Nutzung der Bilder ist nur mit schriftlicher Erlaubnis des Fotografen gestattet. Die dafür geltenden Bedingungen und Kosten werden individuell und schriftlich vereinbart.
Die Bilder dürfen nicht an Dritte weiterverkauft werden.
Die Bilder dürfen nicht für die Teilnahme an Wettbewerben und Gewinnspielen verwendet werden.
Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten
6. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen
Das Urheberrecht behält der Fotograf.
Der Fotograf ist Eigentümer des gesamten Bildmaterials.
Für das Portfolio sowie für Werbezwecke darf der Fotograf Bilder von Hunden veröffentlichen.
Bilder mit erkennbaren Personen werden nur veröffentlicht, sofern die betroffene Person des Fotografen die mündliche oder schriftliche Einwilligung erteilt.
7. Referenzen
Der Fotograf hat jederzeit das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potenziellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.
8. Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung der Fotoshooting-Gebühr wird bei der Fotosession fällig. Die Bezahlung ist direkt vor oder nach der Session vor Ort fällig.
Die Bezahlung erfolgt in Schweizer Franken, CHF Bar oder per Twint CHF.
Bei grösseren Aufträgen und daraus resultierenden grösseren Beträgen, ist eine Anzahlung im Voraus zu zahlen. Dies wird vertraglich geregelt.
9. Verschiebung / Stornierung durch den Kunden
Wird ein Shooting gebucht, vereinbaren die Parteien zwei Termine. Der frühere Termin gilt als erste Wahl. Der Fotograf entscheidet, ob das Shooting an diesem ersten Termin aufgrund des Wetters stattfinden kann. Falls nicht, findet das Shooting am Ersatztermin statt. Können beide Termine aufgrund der Wettersituation nicht wahrgenommen werden, wird ein neuer Termin vereinbart.
Verschiebung 0 bis 2 Tage vor dem Shooting durch den Kunden, fallen die vollen Kosten an. In Einzelfällen kann der Fotograf aus Kulanz eine andere Vereinbarung vorschlagen (höhere Gewalt, Krankheit oder Unfall des Kunden…) Bricht der Kunde das Shooting frühzeitig ab, fallen dennoch die vollen Kosten an, es erfolgt keine Rückerstattung.
Gleiches gilt bei Stornierung des Kunden.
10. Verschiebung / Stornierung durch den Fotografen
Der Fotograf entscheidet über die Durchführung des Fotoshootings.
Der Fotograf ist berechtigt, aufgrund der Wettersituation das Fotoshooting kurzfristig zu verschieben. Wenn mit dem Kunden kein Verschiebedatum gefunden werden kann, wird die volle Shooting-Gebühr zurückerstattet.
Bricht der Fotograf ein laufendes Shooting aufgrund schlechter Witterung ab, schlägt er einen möglichen Ersatztermin vor. Kann kein Ersatztermin gefunden werden, bekommt der Kunde die vollen Kosten zurückerstattet.
11. Haftung
Der Kunde und/oder Hundemodelbesitzer, hat für die Sicherheit und das Wohlergehen seines Tieres Sorge zu tragen.
Der Fotograf lehnt jegliche Haftung für zufällige, direkte oder indirekte Verluste sowie Schäden oder Unfälle an Ausrüstung, Personen oder Tieren ab.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotografen.